Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

 

 

AGB für Psychotherapie / Familien- & Paartherapie

 

1. Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt beim Therapeuten eine psychotherapeutische Behandlung in Form einer Einzel- oder in Form einer Familientherapie in Anspruch, einschließlich der ggf. dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.

Wichtiger Hinweis: Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat im November 2008 die Systemtherapie (systemische Therapie) als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen anerkannt.

2. Honorar

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.  Die Behandlung für Erwachsene beträgt 50 Minuten, für Kinder 45 Minuten. Bei Zeitüberschreitung werden die Mehrkosten  (für jeweils 30 Minuten) in Rechnung gestellt. Der Kostensatz wird dem Patienten vor Beginn der ersten Stunde mitgeteilt.

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung. Nach ca. 5 Sitzungen wird eine Rechnung erstellt. Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.

Andere Kostenträger: Die Abrechnung mit anderen Kostenträgern (Fachamt Jugend und Familie, Opferhilfe, etc) erfolgt zum jeweiligen verhandelten Kostensatz direkt. In dem Kostensatz enthalten sind kurze Telefonate und ein jährlicher Kurzbericht über den Hilfeverlauf. Der zeitliche Rahmen (45/50 Minuten bleibt bestehen).

3. Kostenaufklärung:

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, Systemversagen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung / ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Andere Kostenträger: Übernehmen andere Kostenträger (Jugendhilfe, Opferhilfe, etc.) die Kosten der Behandlung, erfolgt die Abrechnung mit dem jeweiligen Kostenträger direkt. Der zeitliche Bezug (50/45 Minuten bleibt jedoch bestehen).

4. Ausfallhonorar

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient dem Therapeuten das Honorar in voller Höhe. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt und bei unvorhergesehener plötzlicher Erkrankung.

5. Weitere Hinweise

a) Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
b) Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.
c) Die Patientin/der Patient wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztliche Rat erforderlich ist, wird der Therapeut dies der Patientin/dem Patienten unverzüglich mitteilen.
d) Der/die Patient/in wurde darüber aufgeklärt, dass Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

 

 

 

AGB für Systemische Supervision und Fachberatung

 

Präambel: Systemische Supervision ist ein professionelles Verfahren der Beobachtung und Reflexion beruflicher Praxis innerhalb und außerhalb von Organisationen, das in unterschiedlichen Settings angeboten wird (Einzelne, Gruppen, Teams etc.). Quelle: SG

Supervision uns Fachberatung ist ein zielgerichteter, die berufliche Praxis begleitender Reflexionsprozess. Während der Supervision wird das berufliche Handeln im Kontext des institutionellen Rahmens und vor dem Hintergrund der fachlichen Aufgabe reflektiert. Supervision beabsichtigt, Lösungen zu erarbeiten und fokussiert deren ergebnisorientierte Umsetzung in den professionellen Alltag`.

1. Die Leistungen beziehen sich auf die Supervision im verabredeten Setting (Ort/Zeit/Einrichtung) sowie auf die notwendigen Vor- und Nacharbeiten. Protokolle sind nicht enthalten, können aber zusätzlich in Auftrag gegeben werden. Die jeweilige Beauftragung zur Supervision erfolgt schriftlich durch die Geschäftsführung/Leitung der Einrichtung, ggf. durch beauftrage Person mit Prokura.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit aller im Supervisionsprozess gewonnenen Informationen gegenüber Dritten.

3. Die Ziele der Supervision werden anfangs in einem mündlichen Arbeitskontrakt zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und ggf. den Teilnehmern definiert. Die Supervision ist prozess- und zielorientiert. Das jeweils vereinbarte Setting bzw. deren Änderungen sind dem Auftragnehmer anzuzeigen.

4. Die Supervision erfolgt gegen Rechnung. Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Leistungen beziehen sich auf die Supervision im verabredeten Setting (Ort/Zeit/Einrichtung) sowie auf die notwendigen Vor- und Nacharbeiten. In diesem Betrag sind auch Fahrtzeiten, interne Dokumentationen und telefonische Kurzzeitberatung enthalten. Protokolle können Bestandteil der Supervision sein. Diese werden dann zusätzlich in Auftrag gegeben und je angefangene ½ Stunde berechnet.

5. Ausfallgebühren werden nicht erhoben, sofern die Supervision 5 Werktage vor dem Supervisionstag abgesagt wird. Bei Absagen seitens des Auftraggebers kürzer als 5 Werktage vorher wird das gesamte Honorar des vereinbarten Termins fällig.

6. Durch die Tätigkeit des Auftragnehmers entsteht kein Dienstverhältnis.

7. Die Bedingungen dieses Vertrages gelten für alle Aktivitäten des Auftragnehmers für den Auftraggeber. Sie werden durch die Aufnahme eines Supervisionsauftrags für die Dauer des jeweiligen Auftrags in Kraft gesetzt.

8. Kündigung

Der Vertrag über die SV kann jederzeit durch den Auftraggeber gekündigt werden. Zur Aufarbeitung und zum Abschluss der begonnenen Prozesse gilt die der Kündigung folgende Sitzung je Supervisionsgruppe als vereinbart. Diese müssen entsprechend den obigen Regeln entgolten werden.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

10. Weitere Hinweise

Der Auftragnehmer versichert, dass sie nicht der Scientologischen Kirche angehört, ihr nahe steht, oder Techniken von L. R. Hubbart verwendet.

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